Edel Hymer 780er

Edel Hymer 780 er
Liebe/r Mieter/in

Wir haben uns für Euch einen neuen Hymer mit allen Edlen Extras gegönnt!
Der Wagen besitzt eine Diesel Standheizung und eine Alde Gasheizung. Beide versorgen die Heizkörper und den Fußboden mit Wärme.

Unser Wagen ist im oberen Preissegment angesiedelt, dafür bietet er Euch aber auch einiges! Der Hymer Aufbau hat seinen Preis, die Fahrzeuge sind alle aus 2025 und NEU! Hier müsst Ihr im Urlaub nicht auf Laufruhe, Motordämmung, Fahrkomfort, Assistenzsysteme inkl. Abstandstempomat/Distronic verzichten. 
Der Wagen hat die neue Mercedes 9-Gang G-Tronic.

Der Wagen ist auch im Herbst, Winter oder Frühling ein Genuss.
Unsere Wohnmobile können gerne vorab besichtigt werden!
 
Bei Mieten über 20 Tagen gewähren wir gerne einen Rabatt, einfach anfragen!!
 

Ihr könnt gerne vorab zur Besichtigung kommen! Unsere Wohnmobile sind mit Liebe ausgestattet und wir erwarten auch von Euch als Mieter, dass Ihr respektvoll und umsichtig damit umgeht! 
Für Rückfragen könnt ihr uns gerne auch über den Stellplatz Kaisergarten in Oberhausen direkt kontaktieren. 

 

Auf Anfrage: Bettzeug gegen Gebühr – Unsere Betten in den Fahrzeugen sind mit IKEA-Schonbezügen abgedeckt

Nicht inbegriffen: 
  • Bettzeug und Spannbettlaken
  • Handtücher und weitere Textilien werden nicht von uns gestellt
  • Einen Grill geben wir aus hygienischen Gründen nicht mit

 

Unsere Wohnmobile findet Ihr am Reisemobil Stellplatz Kaisergarten in 46049 Oberhausen, hier könnt Ihr uns auch jederzeit kontaktieren!

Interessiert? Dann melden Sie sich gerne für ein
individuelles Angebot oder einen Besichtigungstermin:

Telefon: +49 172 8689043
Standort: Oberhausen

*Bitte beachten: Die Bilder sind noch vom Vorgängermodell, die Sitze haben jetzt einen schwarzen Lederbezug!

Morelo Empire Liner 110 GSB

Luxus Morelo Empire Liner 110 GSB

Liebe/r Mieter/in

Sie möchten Ihren Urlaub, eine Geschäftsreise oder ein besonderes Event auf höchstem Niveau genießen?
Dann ist unser Morelo Empire Liner 110 GSB genau das Richtige für Sie. Dieses Premium-Reisemobil vereint Komfort, modernste Technik und ein unvergleichliches Raumgefühl – ideal für anspruchsvolle Reisende, die sich etwas Besonderes gönnen möchten.

Der Empire Liner gehört zur absoluten Königsklasse der
Reisemobile. Mit seinen rund 11 Metern Länge, der hochwertigen Bauweise und der
beeindruckenden Wohnfläche bietet er ein exklusives Reiseerlebnis, das weit
über den Standard hinausgeht.

Das Highlight: Die integrierte Heckgarage. Geeignet für z.B. Hyundai i10 oder ähnliche kleine Fahrzeuge.
Perfekt, um am Ziel flexibel mobil zu bleiben.

Wir legen großen Wert darauf, dass jeder Mieter sicher und entspannt unterwegs ist.
Deshalb erhalten Sie vor Abfahrt eine gründliche Einweisung in Technik,
Fahrverhalten und Bedienung
.

 
Für wen eignet sich der Morelo Empire Liner?
  • Paare, die kompromisslosen Luxus wünschen
  • Geschäftsreisen oder Messen
  • Langzeitreisen
  • Wintercamping & autarkes Reisen
 
Nicht inbegriffen: 
  • Bettzeug und Spannbettlaken
  • Handtücher und weitere Textilien werden nicht von uns gestellt
  • einen Grill geben wir aus hygienischen Gründen nicht mit

Unsere Wohnmobile findet Ihr am Reisemobil Stellplatz Kaisergarten in 46049 Oberhausen, hier könnt Ihr uns auch jederzeit kontaktieren!

Interessiert? Dann melden Sie sich gerne für ein

individuelles Angebot oder einen Besichtigungstermin:

Telefon: +49 172 8689043
Standort: Oberhausen

Morelo Palace 90 G

Luxus Morelo Palace 90 G mit Smartgarage

Liebe/r Mieter/in

Erleben Sie Urlaub in einer neuen Dimension: Mit dem Morelo Palace 90 G mieten Sie nicht einfach ein Wohnmobil, sondern einen echten Luxusliner. Dieses Premium-Fahrzeug bietet Ihnen das Raumgefühl und die hochwertige Ausstattung einer kleinen Suite – kombiniert mit der Freiheit, jeden Tag an einem neuen Ort aufzuwachen.

Der Morelo Palace 90 G ist ideal für Paare, Familien und anspruchsvolle Reisende, die besonderen Wert auf Komfort, Stil und ein gehobenes Reiseerlebnis legen. Dank seiner durchdachten Raumaufteilung, der hochwertigen Verarbeitung und der großzügigen Ausstattung werden selbst lange Fahrten zu entspannten, unvergesslichen Momenten.

Ob Küstenstraße, Gebirge oder Wellness-Wochenende – dieser Liner garantiert Ihnen ein entspanntes, luxuriöses und unabhängiges Reiseerlebnis. Durch die große Heckgarage (G-Layout) eignet sich das Fahrzeug perfekt für E-Bikes, umfangreiche Ausrüstung oder längere Touren, bei denen man nichts missen möchte.

 

Für wen eignet sich der Morelo Palace 90 G?

Der Morelo Palace 90 G ist die ideale Wahl für alle, die Reisen mit maximalem Komfort verbinden möchten. Er eignet sich besonders für:

  • Paare, die luxuriös und entspannt reisen möchten und Wert auf großzügigen Wohnraum und gehobene Ausstattung legen.
  • Reisende mit viel Ausrüstung, z. B. E-Bikes, Outdoor-Gear oder Sportequipment – dank der großen Heckgarage (G-Layout).
  • Langzeitreisende, die über Wochen oder Monate unterwegs sein möchten und ein Fahrzeug suchen, das sich wie ein kleines Zuhause anfühlt.
  • Komfort- und Qualitätsliebhaber, die ein erstklassig verarbeitetes Premiumreisemobil mit luxuriöser Ausstattung schätzen.
  • Urlauber, die Unabhängigkeit genießen, aber nicht auf den Stil und die Annehmlichkeiten verzichten wollen, die normalerweise nur hochwertige Hotels bieten.

Der Morelo Palace 90 G bietet ausreichend Platz, hochwertige Materialien und modernste Technik – ideal für alle, die im Urlaub einfach „mehr“ möchten.                     

Nicht inbegriffen:
  • Bettzeug und Spannbettlaken
  • Handtücher und weitere Textilien werden nicht von uns gestellt
  • Einen Grill geben wir aus hygienischen Gründen nicht mit

Unsere Wohnmobile findet Ihr am Reisemobil Stellplatz Kaisergarten in 46049 Oberhausen, hier könnt Ihr uns auch jederzeit kontaktieren!

Interessiert? Dann melden Sie sich gerne für ein individuelles Angebot oder einen Besichtigungstermin:

Telefon: +49 172 8689043
Standort: Oberhausen

Hier startest Du!

Allgemeine Vermietbedingungen

(Stand 11.2018)

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die
mietweise Überlassung des Reisemobiles.

1.2 Zwischen Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag
zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die
Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den
Mietvertrag, Anwendung finden.

1.3 Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das
Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen
und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen
Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB
finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend
Anwendung.

1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter
und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende
Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

1.5 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

2. Mindestalter, Führerschein

Der Mietgegenstand darf nur von Mietern oder sonstigen
berechtigten Fahrern gelenkt werden, welche das 21. Lebensjahr vollendet haben
und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. Der Führerschein der Klasse
3. Ein Führerschein der Führerscheinklasse B berechtigt ausschließlich zum
Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, der
Klasse C1 von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit
Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens vier Jahre im Besitz der
Fahrerlaubnis sein. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn die
entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen sind und der Führerschein vorgelegt
wird. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch
nicht berührt.

3. Mietpreise, Versicherungen

3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der
bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer
Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem
offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die
unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.

3.2 Die Mietpreise beinhalten: Wartung und
Verschleißreparaturen, Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit mindestens € 1000,00
Selbstbeteiligung.

3.3 Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen
vollgetankt zurückgebracht werden. Anderenfalls fällt zusätzlich zu den Kosten
für die Tankfüllung eine Betankungsaufwandspauschale von € 15 brutto zzgl. €
0,30 brutto pro Liter an.

3.4 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden
berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die
Station. Einwegmieten sind nicht möglich. Bei Rückgabe nach der schriftlich
vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde € 25 (höchstens jedoch
für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis). Darüber hinaus ist der Mieter
verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der infolge der
verspäteten Rückgabe entsteht, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Rückgabe
nicht zu vertreten. Der Vermieter widerspricht im Falle der verspäteten
Rückgabe einer Fortsetzung des Mietverhältnisses.

3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten
Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gelingt es
dem Vermieter das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, wird die eingegangene
Miete aus dieser Vermietung, unter Berücksichtigung einer Servicepauschale in
Höhe von € 150,00 auf den Mietpreis angerechnet.

3.6 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der
Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen,
auch soweit der Vermieter hierfür in Anspruch genommen wird, es sei denn, der
Vermieter hat den Umstand überwiegend zu vertreten.

4. Buchung, Rücktritt

4.1 Soweit die Parteien keine anderweitige Regelung
getroffen haben, bezieht sich der Mietvertrag auf die gewählte Fahrzeuggruppe,
dagegen nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp oder einen bestimmten Grundriss.

4.2 Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist
innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 25% der Mietsumme zu leisten. Leistet
der Mieter diese Anzahlung nicht fristgerecht, kann der Vermieter den Vertrag
kündigen. Endet der Vertrag durch Kündigung, ist der Mieter verpflichtet, eine
Abstandssumme entsprechend der in Ziff. 4.3 geregelten Stornogebühren zu
bezahlen. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer
Schaden entstanden ist, dem Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

4.3 Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages,
werden folgende Stornogebühren fällig: bis zu 60 Tage vor Reiseantritt 25 % des
Mietpreises; bis zu 30 Tage 50 % des Mietpreises; ab 30. Tag 75 % des
Mietpreises; am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 90 % des
Mietpreises. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer
Schaden entstanden ist, dem Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25% zu
leisten. Der Restbetrag plus Kaution ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu überweisen.

5.2 Die Kaution muss bei kurzfristigen Buchungen
zusammen mit dem vollen Mietpreis sofort oder spätestens bei Fahrzeugübernahme
hinterlegt werden.

5.3 Sabine & Thomas Loth werden nach Rückgabe des
Fahrzeugs, unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Mietvertrag, die
Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag überweisen.

5.4 Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben
einer im Voraus zu bezahlenden Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist. Die
Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt.

6. Haftung, Vollkaskoschutz

6.1 Der Mieter ist während der Mietzeit für das angemietete
Fahrzeug voll verantwortlich. Sämtliche Beschädigungen am Fahrzeug gehen zu
Lasten des Mieters.

6.2 Zwischen den Vertragspartnern ist Haftungsfreistellung
im Umfang einer Kfz-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 1000
(Vollkasko) pro Schaden vereinbart. Der Mieter haftet gleichfalls für Schäden
dann, wenn er a) die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters
gem. Ziff. 8 nicht fristgemäß oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben
an den Vermieter übergibt. b) Er oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht
begangen, bei einem Unfall auf die Heranziehung der Polizei verzichtet oder
falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit hierdurch die
berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadens
beeinträchtigt wurden.

6.3 Die Haftungsfreistellung bezieht sich nicht auf den
vereinbarten Selbstbehalt. Sie gilt nur für den Mietzeitraum.

6.4 Die Haftungsfreistellung (6.2) umfasst insbesondere
nicht Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, sowie Schäden, die auf ein
Verrutschen der Ladung zurückzuführen oder durch Fehlbedienung (auch
Möbelbeschädigungen) entstanden sind.

6.5 Die Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den
berechtigten Nutzer.

6.6 Schäden die nicht durch die Vollkaskoversicherung
getragen werden, zB Mietausfall, Minderwert nach Unfällen sind vom Mieter zu
tragen. Als Mietausfallschaden schuldet der Mieter in diesen Fällen für die
Dauer der Reparatur bzw Wiederbeschaffung den vereinbarten Tagesmietpreis.

6.7 Der Mieter haftet auch uneingeschränkt für Schäden durch
unberechtigte Fahrer.

7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in
vertragsgerechtem Zustand zurückzugeben.

7.2 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug
oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich der Vermietstation
anzuzeigen.

7.3. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend
machen, wenn die, solche Ansprüche begründenden, Mängel nicht im
Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.

8. Verhalten bei Unfällen / Unterwegs

8.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden
oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen
und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

8.2 Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter
unverzüglich vorab anzuzeigen (Handy WhatsApp). Ferner hat er unverzüglich,
unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der
in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu
informieren, so dass der Vermieter seiner Anzeigenpflicht gegenüber dem
Versicherer in Wochenfrist nachkommen kann.

8.3 Von der Versicherung nicht gedeckt sind Schäden an
Dachluken, Dachaufbauten sowie nterboden. Weiter alle Schaden zB der
Inneneinrichtung Fahrradträger oder andere Teile die durch Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zurückzuführen sind. Ebenso das Fahren bei zu niedrigem Ölstand,
überdrehen des Motors, oder befahren ungeeigneter Wege.

8.4 Rangieren und Rückwärtsfahren mit dem Fahrzeug ist dem
Mieter nur unter Einweisung einer Hilfsperson gestattet

9. Reparaturen

9.1 Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und
Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum
Preis von € 150 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der
Vermietstation in Auftrag gegeben werden.

9.2 Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der
entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter
nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6), von der Vermietstation erstattet.

9.3 Schadensersatzansprüche für vor Vertragsschluss
vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat,
sind ausgeschlossen.

10. Berechtigte Fahrer

10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im
Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte
Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziff. 2 sind.

10.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller
Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und
dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln
des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen

11. Verbotene Nutzung

11.1 Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des
Mietgegenstandes berechtigt. Darunter fällt insbesondere nicht die Teilnahme an
motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die Beförderung von leicht
entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, sowie das Befahren von
ungesichertem Gelände, die Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch
wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

11.2 Eine Untervermietung ist dem Mieter untersagt.

11.3 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln
und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen
Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen
einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich
der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

12. Rauchverbot / Mitnahme von Tieren

Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die
Mitnahme von Tieren ist nur gestattet wenn der Vermieter dies im Vertrag
zugestanden hat. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, sowie
entgangener Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit
des Fahrzeuges, gehen zu Lasten des Mieters.

13. Übergabe, Rücknahme

13.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt
an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch unsere Experten in der
Übergabe-Station teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit den
Stationsmitarbeitern durchzuführen.

13.2 Die Übergabe erfolgt am ersten Miettag zwischen 15-17
Uhr, die Rücknahme am letzten Miettag vor 10 Uhr. An Samstagen und Sonn- und
Feiertagen ist keine Übergabe bzw. Rücknahme möglich. Übergabe- und
Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden
nicht überschritten werden. Vor der Rückgabe des Fahrzeugs muss dieses innen
einwandfrei vom Mieter gereinigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, hat
der Mieter die Reinigungskosten in Höhe von pauschal € 115 zu tragen. Falls
auch die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss,
hat der Mieter Reinigungskosten in Höhe von pauschal € 150 zu tragen. Die
Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift auf dem Rückgabeprotokoll
bestätigt.

13.3 Die Vermietstation kann die Übergabe des Fahrzeuges
vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug- Einweisung erfolgt ist. Hierdurch
entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

14. Ersatzfahrzeug

Steht aus unvorhergesehenem Anlass ein gebuchtes Fahrzeug
nicht oder nicht mehr zur Verfügung oder kann das individuell gebuchte Fahrzeug
an der Vermietstation nicht bereitgestellt werden, so ist der Vermieter
berechtigt aber nicht verpflichtet, ein in Größe und Ausstattung anderes, auch
kleineres oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden
keine zusätzlichen Mietkosten. Entstehen durch die Nutzung des anderen
Fahrzeuges Nebenkosten, wie Fähr und Mautgebühren oder Betriebskosten, die
sonst nicht entstanden wären, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Wird dem
Vermieter nach Vertragsschluss die Bereitstellung des Fahrzeugs unmöglich, ohne
dass ihn ein Verschulden trifft, wird er von der Verpflichtung zur Leistung
frei, wenn eine rechtzeitige Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor der Übergabe
an den Mieter nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

15. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und
außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und
der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und
Krisengebiete sind verboten.

16. Beschränkung der Haftung

Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und
Mietminderungsansprüche ist maximal auf dreimal den Tagesmietpreis begrenzt.

17. Ausschlussfrist, Verjährung

17.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Anmietung hat der Mieter innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehener
Rücknahme des Fahrzeuges bei der Vermietstation schriftlich anzumelden. Nach
Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein
Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

17.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der
Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter
verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der
Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.

17.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an
Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso
die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

18. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

18.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter
Sabine & Thomas Loth seine persönlichen Daten speichert.

18.2 Der Vermieter darf diese Daten sowie die Infos der
eingebauten Ortungsgeräten über den Zentralen Warnring und an Dritte, die ein
berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten
Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug
nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben wird oder
Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen
oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert
werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den
Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw.
hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für
den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw.
verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs,
Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä. Gesetzliche
Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch diese Regelung nicht
eingeschränkt.

19. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird
als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart soweit der Mieter keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person
ist.

20. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die
unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck
in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben
unberührt und gelten als solche vereinbart.